KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, den 29.11.2002 KOM( 2002) 667 endgültig
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS-UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN
eEurope 2002: Qualitätskriterien
für Websites zum Gesundheitswesen
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Zuschnitt
der Kriterien auf die verschiedenen arten von gesundheitsbezogenen inhalten
2.1 Transparenz
von gesundheitsbezogenen Inhalten
2.2 Urheberschaft
von gesundheitsbezogenen Inhalteanbietern
2.3
Geheimhaltung und Datenschutz bei Gesundheitsdaten
2.4 Aktualisieren
gesundheitsbezogener Informationen
2.5 Verantwortlichkeit
für gesundheitsbezogene Inhalte
2.6 Zugreifbarkeit
auf gesundheitsbezogene Inhalte
3 Implementierung
der Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites
3.1 Themen
für die Europäische Gemeinschaft
3.2 Einige
Beispiele für Verfahren zur Implementierung von Qualitätskriterien
3.2.1 Einfache
Verhaltenskodizes
3.2.2 Selbst
angewandter Verhaltenskodex oder Qualitätssiegel
3.2.3 Anleitungs-Tools
für Benutzer
3.2.4 Filter-Tools
3.2.5 Qualitäts-und
Zulassungssiegel von Drittanbietern
4 Ziele
der Implementierung von Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites
4.1
Information der Benutzer
4.2 Hilfe
bei der Suche
4.3 Information
der Website-Anbieter
4.4 Sicherung
der Qualität
5 Schlussfolgerungen
Glossar: Definitionen und erläuterungen
zu den in den Qualitätskriterien verwendeten begriffen
Anhang 1
1 EINLEITUNG
Websites zum Gesundheitswesen gehören derzeit zu den meist frequentierten
Sites im Internet. Laut aktueller Schätzungen gibt es über 100.000 Sites,
die Informationen zu
Gesundheitsthemen anbieten [1] . Wegen
dieser Fülle an verfügbaren Informationen und ihrer offensichtlichen Popularität
haben einige Organisationen damit begonnen, spezielle
Hilfsmittel zum Suchen, Bewerten und Kategorisieren dieser Informationen
anzubieten, während andere Verhaltensregeln aufgestellt haben, anhand
derer die Anbieter solcher Sites die Qualität ihrer Sites bescheinigen
lassen können. Ziel dieser Hilfsmittel ist es, Hilfestellung beim Durchsuchen
dieser Flut von Informationen zu geben, um gültige und zuverlässige Nachrichten
besser von irreführenden oder falschen unterscheiden zu können.
In Anbetracht der Tatsache, dass die europäischen Bürger sehr an Informationen
zu Gesundheitsthemen interessiert sind und bereits die oben beschriebenen
Bewertungssysteme anwenden, unterstützte der Europäische Rat von Feira
am 19. und 20. Juni 2000 eine Initiative im Rahmen von eEuropa 2002 zur
Entwicklung grundlegender Qualitätskriterien für Websites zum Gesundheitswesen.
Infolgedessen wurden im Jahr 2001 eine Reihe von Sitzungen abgehalten,
an denen die wichtigsten (Vertreter von Ministerien, internationalen Organisationen,
regierungsunabhängigen Organisationen und der Wirtschaft teilnahmen,
um aktuelle Praktiken und Versuche auf diesem Gebiet zu erörtern. Gut
sechzig geladene Teilnehmer aus allen Mitgliedstaaten, Norwegen, der Schweiz
und den Vereinigten Staaten nahmen an der ersten Sitzung am 7. und 8.
Juni 2001 teil: dazu gehörten Delegierte von Wirtschafts-,
Medizin-und Patientenverbänden, Delegierte von Regierungen der Mitgliedstaaten
und geladene Redner, die sich bezüglich ethischer Fragen von Gesundheitsinformationen
einen
Namen gemacht hatten. Diese Personen nahmen mit vielen anderen auch an
den web-gestützten Beratungsgesprächen, die von August bis November 2001
[2] stattfanden.
Der Schwerpunkt lag bei den Diskussionen mehr auf der Zuverlässigkeit
gesundheitsbezogener Websites als potenzielle Träger für Gesundheitsinformationen
als auf
ihrem eigentlichen Wesen und Inhalt. Das Ziel bestand insbesondere darin,
sich auf einfache Qualitätskriterien zu verständigen,
anhand derer die Mitgliedstaaten sowie öffentliche und private Organe
Qualitätsinitiativen für gesundheitsbezogene Websites entwickeln können.
Diese Kriterien sollten zusätzlich zum geltenden Gemeinschaftsrecht [3]
angewandt werden.
1. Gunther
Eysenbach, Eun Ryoung Sa und Thomas L Diepgen "Shopping around the internet
today and tomorrow: towards the millennium of cybermedicine British
Medical Journal 1999; Bd. 319 S. 1294ff.
2. Anhang 1 enthält
eine Liste der Organisationen, die an den Sitzungen und Beratungen teilgenommen
haben.
3. Insbesondere
die Richtlinien 93/ 13/ EWG vom 5. April 1993 zu missbräuchlichen Klauseln
in Verbraucherverträgen, OJ L 95, 21.4.1993, S. 29; 97/ 7/ EG
vom 20. Mai 1997 zum Schutz der Verbraucher bei Fernverträgen, OJ
L 144, 4.6.1997, S. 19; 84/ 450/ EWG vom 10. September 1984 über irreführende
und vergleichende Werbung, OJ L 250, 19.9.1984, S. 17; 92/ 59/
EWG vom 29. Juni 1992 zur allgemeinen Produktsicherheit, OJ L
228, 11.8.1992, S. 24; 85/ 374/ EWG vom 25. Juli 1985 über Haftung für
mangelhafte Produkte, OJ L 210, 7.8.1985, S. 29, 2000/ 31/ EG
zum elektronischen Handel, OJ L 178, 17.7.2000, S. 1; 95/ 46/
EG vom 24. Oktober 1995 zum Schutz der Persönlichkeitsrechte bei der
Verarbeitung persönlicher Daten und zur freien Verbreitung solcher Daten,
OJ L 281, 23.11.1995, S. 31; 2002/ 58/ EG vom 12. Juli 2002 über
die Verarbeitung persönlicher Daten und den Schutz der Persönlichkeitsrechte
im Bereich der Telekommunikation
Als Ergebnis der Sitzungen und der web-gestützten öffentlichen Beratungsgespräche
wurden Hauptkriterien für die Qualität aufgestellt. Diese Kriterien können
als Grundlage für die Entwicklung von Benutzeranleitungen, freiwilligen
Verhaltenskodizes, Qualitätssiegeln, Zulassungssystemen oder anderen Initiativen
dienen, die von den betreffenden Parteien auf
europäischer, nationaler, regionaler oder organisatorischer Ebene eingerichtet
werden. Wenn gemeinsame Kriterien als Ausgangspunkt verwendet werden,
können diese Initiativen zielgerichtet in der gesamten Europäischen Union
verbreitet werden.
Die Ziele für die Kriterien wurden wie folgt definiert:
- Die Qualitätskriterien sollten sowohl Themen der Anbieter-wie auch
der Benutzerseite abdecken: Resultat sollte ein Dokument sein, das gleichzeitig
Anbieter darüber informiert, wie sie die wichtigsten Qualitätskriterien
einhalten können, und Benutzern vermittelt, was sie von einer guten
Gesundheits-Website erwarten sollten.
- Die Qualitätskriterien sollten sowohl für passive, informative Sites
gelten als auch Transaktionen zwischen Service-oder Informationsanbietern
und Anwendern
berücksichtigen (d. h. Informationen, Produkte und Serviceleistungen).
- Die Qualitätskriterien sollten die Einhaltung der für diesen Bereich
geltenden EU-Richtlinien, aktuellen Leitlinien und technischen Standards
erleichtern.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ziel nicht darin bestand, ein Verfahren
zur Implementierung dieser Kriterien auf europäischer Ebene zu entwickeln.
Zwar forderten
einige Beteiligte ein EU-Qualitätssiegel für gesundheitsbezogene Websites,
das vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung bestimmter Waren 4 5 wäre, doch
solche Initiativen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Aktion eEuropa
2002. Sie können jedoch Eingang in künftige eEuropa-Aktionspläne und andere
europäische Programme finden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass diese Mitteilung sich zwar an die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in diesen Ländern tätige private
oder öffentliche Organe richtet, aber der Tatsache Rechnung zu tragen
ist, dass über Websites verbreitete Informationen internationalen Charakter
haben. Daher sollten Organe, die Maßnahmen zur Implementierung der Kriterien
ergreifen, sich dessen bewusst sein, dass viele Personen unterschiedlicher
Nationalitäten und Kulturen Zugang zu ihren Informationen haben werden.
Besonderes Augenmerk sollte die Tatsache finden, dass viele Entwicklungsländer
einen großen Bedarf an gesundheitsrelevanten Informationen haben, und
dass kulturspezifische Inhalte daher deutlich als solche erkennbar sein
sollten.
OJ L 201 31.7.2002 S. 37; 93/ 42/ EWG vom 14.
Juni 1993 zu medizinischen Geräten, OJ L 169, 12.7.1993; und
92/ 28/ EWG vom 31. März 1992 zur Werbung für medizinische Produkte,
OJ L 113, 30.4.1992, S. 13. Im Zusammenhang mit der Gewährung von
Zugriff auf Websites sollte die Ratsempfehlung Nr. 1999/ 519/ EG zur
Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen
Feldern beachtet werden.
4. Siehe zum Beispiel
Forsström J, Rigby M, Roberts R, Nilssen S-I, Wyatt J, Beier B, Delfosse
I: Towards Evaluation and Certification of Telematics Services for Health
(TEAC-Health) -Key Recommendations (Abschlussbericht des Projekts "EU
Health Telematics Application Programme" HC 4101, Towards European Accreditation
and Certification in Health (TEAC-Health)); Universität Turku, Turku,
1999. (siehe www. multimedica. com/ TEAC)
5. Rigby M, Forsström
J, Roberts R, Wyatt J: Verifying Quality and Safety in Health Informatics
Services; British Medical Journal, 2001, Bd. 323 S. 552-556.
5
In der folgenden Tabelle sind die daraus resultierenden Qualitätskriterien
aufgeführt; im darauf folgenden Text werden dann einige Implementierungsmöglichkeiten
erörtert. Dies
zeigt, was auf nationaler oder regionaler Ebene getan werden kann, um
den Bürgern Europas qualitativ anspruchsvolle, leicht zugängliche, gesundheitsrelevante
Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Tabelle kann dem vorliegenden
Text problemlos entnommen werden, um als einfache Erinnerungshilfe für
die wichtigsten Qualitätskriterien für
gesundheitsbezogene Websites zu dienen.
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Qualitätskriterien für
gesundheitsbezogene Websites
In umfassender Konsultation mit Vertretern
von Anbietern privater und öffentlicher eHealth Websites und
Informationen, Vertretern aus Wirtschaft, Behörden und Ministerien,
internationalen Organisationen und regierungsunabhängigen
Organisationen entwickelt.
Diese Kriterien sollten zusätzlich
zum geltenden Gemeinschaftsrecht angewandt werden
Transparenz und Ehrlichkeit
- Transparenz des Site-Anbieters– einschließlich Name,
Adresse und E-Mail-Adresse der für die Site verantwortlichen
Person oder Organisation (siehe Artikel 5 und 6 der Richtlinie
2000/ 31/ EG zum elektronischen Handel).
- Transparenz von Zweck und Ziel der Site
- Klar definierte Zielgruppe (weitere Details zum Zwecke,
verschiedene Zielgruppen können auf unterschiedlichen Ebenen
definiert werden).
- Transparenz aller Finanzierungsquellen für die
Site (Beihilfen, Sponsoren, Werbekunden, gemeinnützige,
freiwillige Unterstützung).
Urheberschaft
- Klare Angabe aller Quellen der angegebenen Informationen
und Datum der Veröffentlichung der Quelle.
- Name und Referenzen aller privaten/ institutionellen
Anbieter der auf der Site veröffentlichten Informationen,
einschließlich der Empfangsdaten der Referenzen.
Geheimhaltung und Datenschutz
- Verfahren und System zur Geheimhaltung/ zum Datenschutz
bei der Verarbeitung persönlicher Daten, einschließlich
der für Benutzer unsichtbaren Verarbeitung, das deutlich
und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen der EU
definiert sein muss (Richtlinien 95/ 46/ EG und 2002/ 58/
EG.
Aktualisierung von Informationen
- Deutliches und regelmäßiges Aktualisieren der Site, wobei
das Datum der Aktualisierung deutlich für jede Seite bzw.
jedes Element anzuzeigen ist. Regelmäßiges Überprüfen der
Richtigkeit der Informationen.
Verantwortlichkeit
- Verantwortlichkeit -Benutzer-Feedback und entsprechende
Verantwortlichkeit (z. B. Nennung eines Qualitätssicherungsbeauftragten
für jede Site).
- Verantwortungsvolle Partnerschaft -es muss alles getan
werden, um sicherzustellen, dass Partnerschaften oder Links
zu anderen Websites nur mit vertrauenswürdigen Personen
und Organisationen erfolgen, die ihrerseits die entsprechenden
Verfahrensweisen befolgen.
- Redaktionelles Verfahren -klare Angaben dazu, welches
Verfahren zur Auswahl des Inhalts angewendet wurde.
Zugreifbarkeit
- Zugreifbarkeit -Beachtung der Richtlinien zur Zugreifbarkeit,
sowie allgemein zum Suchen, Durchsuchen, Lesen, Verwenden
usw.
Relevantes geltendes
Gemeinschaftsrecht ist aufgeführt Fußnote 3 Kursiv geschriebene
Begriffe werden im Glossar genauer beschrieben.
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2 ZUSCHNITT DER KRITERIEN
AUF DIE VERSCHIEDENEN ARTEN VON GESUNDHEITSBEZOGENEN INHALTEN
Die oben aufgestellten Kriterien sollen dazu dienen, unabhängig von der
Art der Informationen oder dem vorgesehenen Empfängerkreis eine gesundheitsbezogene
Site zu
erstellen und zu pflegen. Am wichtigsten ist jedoch das Qualitätskriterium,
in einer gesundheitsbezogenen Website deutlich darauf hinzuweisen, an
wen sie sich richtet, und
sicherzustellen, dass ihr Stil, die Art und die Darstellung der Informationen
für diesen Empfängerkreis geeignet sind. Eine Reihe der Teilnehmer an
den Beratungen der
Kriterienentwürfe, die zwischen August und Oktober 2001 über die eEurope-Website
stattfanden, hielt es auch für notwendig, nicht nur die Erstellung und
Pflege der Site zu
behandeln, sondern auch die speziellen Qualitätsfragen, die sich bei gesundheitsbezogenen
Inhalten stellen. [6]
6. Das "European
Network of Health Promotion Agencies" und die "Pharmaceutical Group
of the European Union" waren so freundlich, ausführliche Kommentare
zu gesundheitsspezifischen Inhalten abzugeben.
Sollen Inhalte auf einen bestimmten Empfängerkreis zugeschnitten werden,
müssen zusätzlich zu den oben genannten Aspekten einige Faktoren berücksichtigt
werden, die bei der Erstellung einer Website zu beachten sind. Diese Faktoren
können mit den gleichen Stichpunkten abgehandelt werden wie die allgemeinen
Kriterien für die Erstellung einer Site:
2.1
Transparenz von gesundheitsbezogenen Inhalten
- Transparenz der gesundheitsbezogenen Ziele des Informationsanbieters;
Zweck und Ziel der Bereitstellung von Inhalten müssen deutlich definiert
und angegeben werden.
- Werden Ratschläge oder Informationen zu bestimmten Gesundheitszuständen,
Lebensweisen oder Behandlungen gegeben, muss für den Anwender der Site
klar
ersichtlich sein, ob Geldmittel von Herstellern oder Produkten geflossen
sind, die in der Site implizit oder explizit empfohlen werden.
- Das bestehende Gemeinschaftsrecht enthält bereits Informations-und
Transparenzbestimmungen. So sieht beispielsweise Artikel 5 der Richtlinie
2000/ 31/ EG zum elektronischen Handel vor, dass allgemeine Informationen
von einem professionellen Diensteanbieter bereitgestellt werden müssen;
Artikel 6 der Richtlinie 2000/ 31 besagt, dass bei kommerziellen Mitteilungen
von professionellen Diensteanbietern zusätzliche Informationen erforderlich
sind; und es gibt Artikel 10 der Richtlinie 95/ 46/ EG zum Schutz des
Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung persönlicher Daten und die
ungehinderte Verbreitung solcher Daten.
2.2
Urheberschaft von gesundheitsbezogenen Inhalteanbietern
- Werden zur Generierung der Inhalte grundsätzlich nur akkreditierte
Mediziner herangezogen, muss dies deutlich angegeben und eingehalten
werden.
- Wird eine gemischte Gruppe von Inhalteanbietern herangezogen (Mediziner,
Journalisten, Erfahrungsberichte usw.) muss jeweils deutlich ersichtlich
sein, von welcher Kategorie der jeweilige Inhalt stammt.
- Werden wissenschaftliche Erkenntnisse zitiert, müssen die entsprechenden
Quellen für den Benutzer leicht erkennbar sein.
- Wird ein medizinisches Produkt empfohlen, müssen die Gemeinschaftsgesetze
zur Werbung für medizinische Produkte beachtet werden und müssen dem
Site-Benutzer alle von einer Regulierungsbehörde genehmigten Dokumente
zugänglich gemacht werden.
- Werden Ratschläge gegeben, muss der Site-Anbieter stets darauf hinweisen,
dass eine Beratung im Internet, sei sie nun personalisiert oder nicht,
in keinem Fall die Konsultation eines Arztes ersetzen kann.
2.3
Geheimhaltung und Datenschutz bei Gesundheitsdaten
- Werden persönliche Informationen gesammelt (einschließlich für Benutzer
nicht sichtbare Datenverarbeitung) und vom Benutzer der Site weiterverwendet,
müssen die
Bestimmungen der Richtlinie 95/ 46/ EG zum Schutz des Einzelnen im Hinblick
auf die Verarbeitung persönlicher Daten und die freie Weitergabe solcher
Daten, insbesondere Artikel 8 zu sensiblen Daten und Gesundheitsdaten,
sorgfältig geprüft und ihre Einhaltung sichergestellt werden.
2.4
Aktualisieren gesundheitsbezogener Informationen
- Werden spezielle gesundheitsbezogene Daten angegeben, muss die Richtigkeit
dieser Inhalte regelmäßig überprüft werden.
2.5
Verantwortlichkeit für gesundheitsbezogene Inhalte
- Wird von der Site bestimmtes gesundheitsbezogenes Feedback gegeben,
insbesondere bei personalisierten medizinischen Ratschlägen, muss mit
allen Mitteln sichergestellt werden, dass diese Ratschläge in gutem
Glauben erfolgen und die Berater entsprechend qualifiziert sind.
2.6
Zugreifbarkeit auf gesundheitsbezogene Inhalte
- Wird eine bestimmte Zielgruppe angesprochen (z. B. Kinder), müssen
die Informationen in Darstellung und Inhalt auf den anvisierten Empfängerkreis
zugeschnitten werden.
- Zur besseren Auffindbarkeit von Gesundheitsdaten kann ein Metadaten-Kennzeichnungssystem
verwendet werden. Solch ein System kann auch in Verbindung mit Qualitätskriterien
eingesetzt werden, sodass die Suchmaschinen den Sites oder Seiten eine
höhere Priorität geben, die laut Kennzeichnung den vorgegebenen Qualitätskriterien
entsprechen.
- Es sollten möglichst internationale oder europäische Standards angewendet
werden, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen Diensten und
die grenzüberschreitende Bereitstellung von web-gestützten Gesundheitsdiensten
zu erleichtern.
3
IMPLEMENTIERUNG DER QUALITÄTSKRITERIEN FÜR GESUNDHEITSBEZOGENE WEBSITES
3.1
Themen für die Europäische Gemeinschaft
Ziel der Aktion eEuropa 2002 zu Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene
Websites war es, die Annahme gemeinsamer Qualitätskriterien für solche
Sites zu fördern. Die Frage, ob und wie diese Kriterien auf europäischer
Ebene umgesetzt werden könnten, war nicht Bestandteil dieser Aktion. Dem
lag die Annahme zugrunde, dass dies Sache der Mitgliedstaaten auf nationaler
oder regionaler Ebene sei, die das breite Spektrum privater und gemeinnütziger
Organisationen nutzen können, um Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene
Websites zu implementieren.
Angesichts der schnell zunehmenden Zahl gesundheitsbezogener Websites
in der Europäischen Union und der wachsenden Zahl von Bürgern der Europäischen
Union, die
solche Sites besuchen, könnte argumentiert werden, dass es Sache der
Gemeinschaft sei, ihr eigenes System für die Implementierung vereinbarter
Qualitätskriterien einzurichten. Solch ein von der Gemeinschaft finanziertes
System würde jedoch für seine Einrichtung und Unterhaltung erhebliche
Ressourcen erfordern, und das, obwohl unsicher ist, ob es den
Mitgliedstaaten überhaupt einen klaren Vorteil bieten würde. Daher geht
die Kommission derzeit davon aus, dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang
mit einem
Gemeinschaftssystem schwerer wiegen als mögliche Vorteile.
Dennoch ist die Frage, wie und wie effektiv Qualitätskriterien implementiert
werden, auf europäischer Ebene von großer Bedeutung. Sicherzustellen,
dass die Bürger Europas Zugang zu verlässlichen Informationen im Internet
haben, bedeutet nicht nur, dass es einen Konsens über die erforderlichen
Qualitätsstandards geben muss, sondern auch, dass diese Standards auf
zufriedenstellende Weise in der gesamten Europäischen Union umgesetzt
werden.
Das bedeutet nicht, dass überall die gleichen Implementierungsverfahren
verwendet werden sollten – tatsächlich ist fraglich, ob ein bestimmtes
Verfahren unter allen Umständen und in
allen Ländern angemessen wäre. Bei Arzneimitteln prüft die Kommission
derzeit beispielsweise, wie der wachsende Bedarf von Patienten gedeckt
werden kann, direkt auf
Informationen über ihre Medikamente zugreifen zu können. Die Kommission
hat in ihre aktuelle Prüfung der EU-Gesetzgebung zu Arzneimitteln, Review
2001, Vorschläge dafür
aufgenommen, wie diesem wachsenden Bedarf zu begegnen sei. Dies wurde
kürzlich von der Arbeit der "High Level Group on Innovation and Provision
of Medicines – G10 Medicines" unterstützt, die diesen Themenbereich in
ihren Berichten behandelt hat.
Unabhängig davon, welches System eingeführt wird, muss in jedem Fall
Klarheit über die in den verschiedenen Mitgliedstaaten verwendeten Verfahren
und über den Umfang herrschen, in dem die nationalen und regionalen Gesundheitsbehörden
mit einbezogen werden. Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen
Union wird diese
Notwendigkeit für Transparenz noch verstärkt.
3.2
Einige Beispiele für Verfahren zur Implementierung von Qualitätskriterien
3.2.1
Einfache Verhaltenskodizes
Einige Organisationen haben eine Vorgehensweise wie die in dieser Mitteilung
beschriebene gewählt und Sitzungen und Beratungen zwischen Experten abgehalten,
um per Konsens Qualitätskriterien aufzustellen. Der im Mai 2000 von der
"Internet Health Coalition [7] " angenommene
"eHealth Code of Ethics" ist wohl der bekannteste dieser 'Verhaltenskodizes'.
Gegenstand dieses und vergleichbarer Kodizes ist es, einen Prozess der
Selbstbewertung durch Anbieter von Gesundheits-Sites anzubieten. Ein grundlegender
Verhaltenskodex oder ein Bündel Qualitätskriterien bildet jedoch die Grundlage
für alle unten beschriebenen Ansätze.
Es gibt verschiedene Wege der Implementierung solcher Kodizes. Wird der
Kodex von einer Dachorganisation wie der "Pharmaceutical Group of the
European Union" angenommen, sorgt die Organisation selbst dafür, dass
ihn alle Mitglieder einhalten. In anderen Fällen wurde ein Kodex nur für
den internen Gebrauch erstellt, wie im Fall der American Medical Association.
Auch wenn andere Organisationen sich auf den Kodex berufen und angeben,
sich daran zu halten, unternimmt solch eine Organisation nichts, um sicherzustellen,
dass er von anderen Parteien tatsächlich umgesetzt wird.
Die Kosten für ein Verfahren mit Verhaltenskodex sind generell recht
gering und erfordern nur anfänglich Ausgaben für die Sitzungen zum Erstellen
des Kodexes. Allerdings kann auch der Nutzen solcher Kodizes angesichts
fehlender Durchsetzungsmechanismen recht beschränkt sein.
Ein Verhaltenskodex zu Fragen des Schutzes persönlicher Daten könnte
einen eigenen Verhaltenskodex bilden, der einen bestimmten Bereich abdeckt,
wie es Artikel 27 der
Richtlinie 95/ 46/ EG zum Datenschutz vorsieht. Jeder Entwurf eines Gemeinschaftskodexes
und Ergänzungen oder Zusätze zu bestehenden Gemeinschaftskodizes kann
einer Arbeitsgruppe vorgelegt werden, die gemäß Artikel 29 der Richtlinie
95/ 46/ EG zum Datenschutz gebildet wird. Daneben kann ein Verhaltenskodex,
der bestimmte Fragen des elektronischen Handels im Gesundheitswesen betrifft,
gemäß Artikel 16.1 der Richtlinie 2000/ 31/ EG zum elektronischen Handel
aufgestellt werden.
3.2.2
Selbst angewandter Verhaltenskodex oder Qualitätssiegel
Ein nächster Schritt bei der Implementierung eines Verhaltenskodexes
kann als selbst angewandtes Qualitätssiegel bezeichnet werden. In diesem
Fall erstellt eine dritte
Organisation einen Verhaltenskodex und gestattet allen, die sich an
diesen Kodex halten, ein Siegel, eine Marke oder ein Logo zu verwenden,
das auf die Einhaltung dieses Kodexes verweist.
Das älteste und wahrscheinlich bekannteste Siegel dieser Art ist das
Gütezeichen "Health on the Net Foundation (HON) [8]
", dessen acht Punkte umfassende Qualitätskriterien derzeit weltweit von
über 3000 Internet-Sites angewendet werden. Anbieter von Sites, die das
HON-Siegel verwenden möchten, müssen einen förmlichen Antrag stellen und
sich verpflichten, alle Prinzipien des HON-Kodexes einzuhalten. Zugehörige
Sites sind an dem HON-Kodex-Hyperlink-(oder "aktiven") Siegel zu erkennen,
das deutlich angezeigt wird. Das Siegel wird als 'aktiv' bezeichnet, weil
es durch Anklicken auf die HON-Site führt. Die Einhaltung der Prinzipien
des HON-Kodexes wird von einem Prüferteam bei HON überprüft. HON kann
nicht verhindern, dass unehrliche Betreiber das HON-Kodexsiegel einfach
ausschneiden und in ihre Websites einfügen, um ihre Glaubwürdigkeit zu
verbessern. Es werden aber Stichproben von Abonnenten durchgeführt, um
sicherzustellen, dass sie den HON-Kodex noch einhalten. Die Internet-Gemeinde
ist aufgerufen, die missbräuchliche Verwendung des Siegels zu melden.
Die Kosten für dieses System der angewandten Kennzeichnung sind nicht
sehr hoch und erfordern nur ein kleines Team zur Bearbeitung der Anträge
und zur Durchführung von
Stichproben in Sites, die das Siegel tragen und um auf Missbrauchsmeldungen
zu reagieren. Die Vorteile können vor allem darin bestehen, dass die Aufmerksamkeit
der Benutzer auf die Bedeutung der dem Siegel zugrundeliegenden Kriterien
gelenkt wird. Allerdings müssen die Vorteile gegenüber der Forderung der
Benutzer der Sites abgewogen werden, das Wesen des Siegels zu verstehen
und sich vor allem an seine Vorgaben und Ziele zu halten.
7. Internet
Health Coalition: http:// www. ihealthcoalition. org
8. HON
Foundation: http:// www. hon. ch Die "Health On the Net Foundation (HON)",
wurde 1995 gegründet und ist eine gemeinnützige Internationale Organisation
in der Schweiz. Ihre Aufgabe ist es, Laien oder Benutzern aus dem nichtmedizinischen
Bereich sowie Medizinern den Weg zu nützlichen und zuverlässigen medizinischen
und gesundheitsrelevanten Informationen im Internet zu weisen. Die wichtigsten
Geldgeber für die "Health On the Net Foundation" sind der Kanton Genf,
das Genfer
Universitätskrankenhaus, das Schweizer Institut für Bioinformatik und
Sun Microsystems.
3.2.3
Anleitungs-Tools für Benutzer
Eine weitere Anwendung des Verhaltenskodexes kann die Form eine Anleitungs-Tools
für Benutzer annehmen. In diesem Fall wird die Einhaltung eines Kodexes
nicht mit einem Siegel angezeigt, sondern mit einem Link zu einem Anleitungs-Tool,
mit dem der Benutzer selbst überprüfen kann, ob eine Site und ihr Inhalt
vorgegebenen Kriterien entspricht.
Ein solches Tool wird in der Regel auf der Site als Logo angezeigt, auf
das der Benutzer klicken kann, um eine Reihe von Fragen anzuzeigen, mit
denen untersucht werden kann, ob
die angebotenen Informationen vertrauenswürdig sind. Solche Tools können
informationsspezifisch sein, wie z. B. DISCERN [9]
, das einen kurzen Fragebogen bietet, der den Benutzern ein geeignetes
und zuverlässiges Mittel zu Bewertung der Qualität schriftlicher Informationen
zu Behandlungsmöglichkeiten für Gesundheitsprobleme an die Hand gibt.
Andere Tools versuchen, eine Richtschnur für die Vertrauenswürdigkeit
beliebiger gesundheitsbezogener Informationen zu geben. Ein Beispiel dafür
ist NETSCORING 10 . Hier wird ein Fragebogen mit 49 Kriterien aus acht
Kategorien angeboten: Glaubwürdigkeit, Inhalt, Links, Design, Interaktivität,
quantitative Aspekte, Ethik und Zugreifbarkeit. Noch andere Tools zielen
auf bestimmte Kategorien von Internet-Benutzern ab. So will das Tool QUICK
11 beispielsweise Kindern eine schrittweise Anleitung zur Beurteilung
gesundheitsbezogener Informationen im Internet geben.
Solche Tools werden zwar häufig von nationalen Gesundheitsportalen zur
Orientierung ihrer Benutzer verwendet (z. B. dem National Health Service
DIRECT in England und Wales), können aber auch von Autoren und Herausgebern
von Informationen als Entwicklungs-Tools verwendet werden, weil sie Standards
festlegen, die von den Benutzern erwartet werden können.
Die Kosten für diese Tools sind gering und gehen häufig nicht einmal
über die Erstentwicklungskosten hinaus. Allerdings müssen die Benutzer
solcher Tools den Großteil
der Arbeit leisten und Zeit investieren, was den Anreiz, sie auch zu
verwenden, schmälert.
9. Discern:
http:// discern. org. uk DISCERN ist ein Fragebogen, mit dem die Zuverlässigkeit
einer Veröffentlichung als Informationsquelle für Behandlungsmethoden
beurteilt werden kann. Das Projekt DISCERN wurde von 1996 bis 1997 von
der "British Library" und dem "NHS Executive Research & Development
Programme" finanziert.
10.
Netscoring: http:// www. chu-rouen. fr NETSCORING bietet Kriterien,
anhand derer die Qualität von Informationen zum Gesundheitswesen im
Internet fortlaufend geprüft werden kann. Die 49 Kriterien sind in acht
Kategorien unterteilt: Glaubwürdigkeit, Inhalt, Links, Design, Interaktivität,
quantitative Aspekte, Ethik und Zugreifbarkeit. Sie wurden am "Centre
Hospitalier Universitaire" von Rouen entwickelt.
11.
QUICK: http:// www. quick. org. uk QUICK kann als Lernhilfe in Unterrichtssituationen
verwendet werden: in Schulklassen, Bibliotheken, Ressourcenzentren,
für Heimarbeit oder Computerclubs. Es kann neben Informatik und Unterrichtseinheiten
zur Kritikfähigkeit integraler Bestandteil des Lernplans sein. Es wird
unterstützt von "UK Health Development Agency" und dem "UK Centre for
Health Information Quality".
3.2.4
Filter-Tools
Während Anleitungs-Tools den Benutzern von Dritten zur eigenen Verwendung
zur Verfügung gestellt werden, dienen Filter-Tools dazu, eine Datenbank
mit gefilterten und
zugelassenen Informationen bereitzustellen, die durchsucht werden kann.
Solche Filter-Tools organisieren den Zugriff auf das Internet häufig mithilfe
von Gateways. Das Grundprinzip besteht bei diesem Ansatz darin, dass Internet-Ressourcen
gemäß ihrer Qualität und Relevanz für eine bestimmte Zielgruppe ausgewählt
werden. Dann werden sie überprüft und es werden Ressourcenbeschreibungen
erstellt, die in der Regel mit zugehörigen Metadaten in einer hierarchischen
Datenbank gespeichert werden. Das hat zur Folge, dass die Erfolge und
vor allem die Genauigkeit von Internet-Recherchen für eine bestimmte Gruppe
von Benutzern zunehmen.
Ein Beispiel für diese Art von Tools ist in der Site OMNI (Organising
Medical Networked Information) [12]
zu finden, die ein Gateway für geprüfte Internet-Ressourcen in den Bereichen
Gesundheit und Medizin bietet, die sich an Studenten, Forscher, Wissenschaftler
und Praktiker richten.
Die Kosten für solche Filter-Tools sind relativ hoch, da ein geschultes
Expertenteam sich damit befassen muss, Informationen im Internet zu finden,
zusammenzufassen und zu
klassifizieren, um sie dann in die Datenbank eingeben zu können. Die Vorteile
dieses Tools für die eingeweihten Benutzer sind ebenfalls hoch, weil sie
gegenüber nicht spezialisierten
Suchmaschinen eine wertvolle Arbeitserleichterung bieten.
12. OMNI :
http:// www. biome. ac. uk OMNI (Organising Medical Networked Information)
ist ein Gateway zu geprüften Internetressourcen zum Gesundheitswesen
und zur Medizin, das sich an Studenten, Forscher, Wissenschaftler und
Ärzte richtet. OMNI wurde von einem Expertenteam an der University of
Nottingham Greenfield Medical Library entwickelt, die von wichtigen
Organisationen im Vereinigten Königreicht und in anderen Ländern unterstützt
wurden. OMNI ist eines der Gateways des BIOME-Dienstes (http:// biome.
ac. uk/) und wird vom "Joint Information Systems Committee" über das
"Resource Discovery Network (RDN)" finanziert.
3.2.5
Qualitäts-und Zulassungssiegel von Drittanbietern
Das ausgereifteste und teuerste der verfügbaren Verfahren zur Implementierung
von Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites ist das Zulassungssystem
durch
Drittanbieter. Dabei gibt ein Drittanbieter ein Siegel aus, mit dem
bestätigt wird, dass die Site die Bewertungskriterien erfüllt. Zu dieser
Kategorie gehören eine Reihe von Implementierungen, von kostengünstigen
organisationsinternen Organen zur Qualitätszertifizierung, die ähnlich
wie die genannten Organe für die CE-Kennzeichnung funktionieren, bis zu
kostenintensiven unabhängigen Prüfern, die Audits durchführen und Zulassungen
gewähren.
Derzeit gibt es in Europa keine voll funktionsfähigen Zulassungsorgane,
abgesehen von zwei nennenswerten Pilotprojekten: MEDCERTAIN (ein Demonstrationsprojekt
des "Safer Internet Action Plan" der Europäischen Union) und TNO QMIC,
eine Pilotstudie der niederländischen Organisation für angewandte wissenschaftliche
Forschung.
Im Fall von MEDCERTAIN [13] ist eine
Reihe von Zulassungsklassen vorgesehen, z. B. ein Selbstzertifizierungs-Siegel,
bei dem der Anbieter der Site das Metakennzeichnungssystem von MEDCERTAIN
verwendet, das eine maschinenlesbare Sprache umfasst, in der Gesundheitsinformationen
im Internet beschrieben und bewertet werden können. Diese Siegel werden
dann wiederum verwendet, um ein bestimmtes Element einer Site richtig
in ein Gateway-System einzufügen, wie z. B. das oben beschriebene System
OMNI. In der nächsten von MEDCERTAIN vorgesehenen Klasse überprüfen Medizinexperten
persönlich, ob die Site die Kennzeichnung der Klasse 1 und die vereinbarten
Qualitätskriterien erfüllt. Bei der höchsten Klasse wird der Inhalt von
Fachleuten aus dem Gesundheitswesen geprüft und bewertet.
QMIC [14] sieht ein ähnliches System
vor wie die ISO-Norm 9000: 2000. Das System QMIC basiert auf einem komplexen
Normensatz, der von einer dritten Partei zusammengestellt wird (in diesem
Fall TNO), aber vom Anbieter der Site mittels einer internen 'Qualitätszertifizierungsstelle'
implementiert wird, die wiederum regelmäßig von einer Drittorganisation
überprüft wird, um sicherzustellen, dass sie ihre Qualitätssicherungsaufgabe
ordnungsgemäß wahrnimmt. Die Site wird nach ordnungsgemäßer Prüfung durch
die genannte interne Stelle für ein Portal zugelassen, das von der dritten
Partei verwaltet wird, die sicherstellt, dass die mit dem Portal verknüpften
Sites das interne Qualitätssicherungssystem mit gebotener Sorgfalt anwenden.
13. MEDCERTAIN:
http:// www. medcertain. org MEDCERTAIN ist ein voll funktionsfähiges
Demosystem für ein Selbst-oder Fremd-Bewertungssystemm mit dem Patienten
und Verbraucher schlechte Gesundheitsinformationen herausfiltern und
qualitativ korrekte Informationen ermitteln aus auswählen können. Dieses
Projekt gehört zu dem Aktionsplan zur Förderung der Sicherheit im Internet
(Entscheidung Nr.. 276/ 1999/ EG) des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 25. Januar 1999.
14.
QMIC : www. health. tno. nl/ en/ news/ qmic_ uk. pdf QMIC (Quality in
Medical Information and Communication) basiert auf einem strukturierten
Selbstzertifizierungssystem mit externer Referenz. Es wurde von der
TNO (Niederländische Organisation für angewandte wissenschaftliche Forschung)
auf Anraten des niederländischen Rats für Gesundheitswesen und -vorsorge
(RvZ) entwickelt.
4
ZIELE DER IMPLEMENTIERUNG VON QUALITÄTSKRITERIEN FÜR GESUNDHEITSBEZOGENE
WEBSITES
Das generelle Ziel jeder Qualitätsinitiative muss unabhängig vom gewählten
Verfahren der Schutz der Verbraucher sein. In einigen Fällen kann dieses
generelle Ziel dadurch erreicht
werden, dass der Benutzer über den Service informiert wird, während sich
in anderen Fällen die Qualitätsinitiative an den Anbieter des Service
richtet. Um die Auswahl eines geeigneten Implementierungsverfahrens zu
erleichtern, werden die Ziele der verschiedenen Verfahren im Folgenden
genauer beschrieben.
4.1
Information der Benutzer
In ihrem Alltag als Konsumenten von Informationen, die über die herkömmlichen
Medien verbreitet werden, wissen die meisten Menschen mit einer Vielzahl
von
Beurteilungsinstrumenten umzugehen: Einschätzung der Quelle, von der
die Informationen stammen (Buchhandlung mit allgemeinem oder spezialisiertem
Sortiment oder ein exklusiv
über den Autor erhältliches Werk), Aussehen und Eindruck der Publikation
als Ganzer (Zeitschrift mit vielen Artikeln oder einseitiges Flugblatt).
Außerdem wissen die meisten, an
wen sie sich wegen weiterer Informationen wenden können (Bibliothekar,
Buchhändler, Verlag).
Bei Inhalten im Internet ist weniger klar, welche Qualitätsmaßstäbe anzulegen
sind. Aus diesem Grund gibt es so viele Qualitätssiegel und Benutzerleitfäden,
um den Verbrauchern
Maßstäbe an die Hand zu geben und Gütezeichen anzubieten, mit denen die
Anbieter von Websites werben können. Damit diese Maßnahmen wirksam werden,
ist es überaus wichtig, sie über Informationskampagnen in der Öffentlichkeit
bekannt zu machen.
4.2
Hilfe bei der Suche
Der Sinn von Qualitätssiegeln besteht jedoch nicht nur darin, einfach
Zugriff auf ausgewählte Informationen zu bieten, sondern auch darin, dem
Bürger bei der Bewältigung der Flut von Informationen zu helfen, die ihn
zu überschwemmen droht, wenn er nach Themen aus dem Gesundheitswesen sucht.
Es wurde einmal so formuliert: "Informationen aus dem Internet zu holen,
ist wie aus einem Feuerwehrschlauch zu trinken. Und man weiß noch nicht
einmal, woher das Wasser kommt" [15]
. In dem Versuch, den Wasserstrahl aus einem Hydranten in ein gleichmäßiges
Fließen aus dem Wasserhahn zu bändigen, haben einige Organisationen Tools
zur Beurteilung von Websites entwickelt und eingesetzt, damit sie ihren
Kunden vorsortierte und leichter durchsuchbare Informationsquellen bieten
können (siehe zum Beispiel OMNI oder MEDCERTAIN).
15. McLellen F
Like hunger, like thirst: patients, journals and the internet. Lancet
1998,352 (suppII) 39-43S
4.3
Information der Website-Anbieter
Das Problem besteht nicht nur in der Fülle der Informationen, sondern
auch im Verhalten ihrer Vermittler. Während es in den herkömmlichen Medien
ziemlich mühsam ist, Angebote
von ungewöhnlichen oder extremen Ideen zu finden, kann quasi jeder mit
einem Minimum an Computerkenntnissen und wenig Geld seine eigene Website
erstellen. Viele Verhaltenskodex-Initiativen zielen daher darauf ab, sowohl
die Anbieter als auch die Empfänger von Informationen über die Prozesse
und guten Praktiken zu unterrichten, über die eine Website verfügen sollte.
Um nicht nur den Anbieter, sondern auch den Empfänger von Informationen
zu unterrichten, wurde ein breites Spektrum an Bewertungs-Tools für Benutzer
entwickelt. Dabei handelt es sich in der Regel um Online-Checklisten,
mit denen die Benutzer gefundene Informationen auf folgende Angaben prüfen
können: Angabe des Ziels, explizite Angabe der Informationsquelle, explizite
Zeitangabe der Information usw. Diese Checklisten können kürzer (HON)
oder länger (NETSCORING) sein; einige gelten für bestimmte Märkte (DISCERN
– für Behandlungsangebote) oder richten sich an Kinder (QUICK), um nur
einige zu nennen.
4.4
Sicherung der Qualität
Die meisten Organisationen, die solche Kodizes veröffentlichen und verwalten,
arbeiten mit einfachen Selbstkennzeichnungsprozessen, d. h. der Site-Anbieter
verpflichtet sich, den
Kodex zu befolgen und zeigt im Gegenzug ein "Gütesiegel" an. Überprüft
wird dies durch Stichproben und wachsame Benutzer, die Verstöße gegen
den betreffenden Verhaltenskodex erkennen. Das ist unter Umständen nicht
so wirksam wie ein voll kontrolliertes Gütesiegelsystem, wie wir es zum
Beispiel für elektronische Geräte kennen, erfüllt aber seinen Zweck in
einem bisher nicht abgedeckten Bereich.
5
SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Initiative eEuropa wurde von der Europäischen Kommission am 8. Dezember
1999 mit der Annahme der Mitteilung 'eEurope – An Information Society
for all (COM (1999), 687 final vom 8.12.1999) ' (eEuropa -Eine Informationsgesellschaft
für alle) ins Leben gerufen.
Der "eEurope 2002 Action Plan -An Information Society For All" (Aktionsplan
eEuropa 2002 -Eine Informationsgesellschaft für alle) wurde von der
Kommission am 14. Juni 2000 angenommen und vom Rat von Feira (Portugal)
am 19. und 20. Juni 2000 politisch unterstützt. In ihm werden die politischen
Maßnahmen detailliert aufgeführt, die zum
Erreichen dieses Zieles bis 2002 erforderlich sind.
Der eEurope 2005 Action Plan (COM (2002) 263 final, of 28.5.2002) (Aktionsplan
eEuropa 2005) wurde von der Kommission am 28. Mai 2002 angenommen
und vom Rat von Sevilla (Spanien) am 21. und 22. Juni 2002 politisch unterstützt.
Nach diesem Plan sollen in Europa bis zum Jahr 2005 "moderne öffentliche
Online-Dienste" verwirklicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen,
wird vorgeschlagen, unter anderem E-Health Services zu fördern. Außerdem
wird die Kommission verpflichtet "von den Mitgliedstaaten ergriffene
Maßnahmen zu überwachen, den Bürgern Gesundheitsinformationen möglichst
gut zugänglich zu machen und Qualitätskriterien für Websites zu implementieren".
In diesem Zusammenhang bestätigt der Aktionsplan eEuropa 2005,
dass "es von wesentlicher Bedeutung ist, dass E-Health-Inhalte und
-Dienste auf effiziente Weise entwickelt werden, allen zur Verfügung stehen,
und dass gesundheitsbezogene Websites den vereinbarten Qualitätskriterien
entsprechen".
Hinsichtlich der Erweiterung der Europäischen Union ist zu beachten,
dass der Aktionsplan eEuropa+, der von den Beitrittsländern als Reaktion
auf den Aktionsplan eEuropa 2002
angenommen wurde, ähnliche Maßnahmen bezüglich Qualitätskriterien für
gesundheitsbezogene Websites enthält. Demgemäß wird es ebenfalls wichtig
sein, die
Aktivitäten zu überwachen, die im Rahmen dieses Aktionsplans ergriffen
werden.
Diese Mitteilung beschreibt den Rahmen für die Implementierung von Qualitätskriterien
für gesundheitsbezogene Websites in den Mitgliedstaaten unter Beachtung
des bestehenden
Gemeinschaftsrechts (wie in Fußnote 3 angegeben) und der Anforderungen
dieser Gesetze. Die Qualitätskriterien basieren auf einem breiten Konsens
der Experten in diesem Bereich,
zwischen Gesundheitsbehörden und potenziellen Benutzern. Es ist nun damit
zu rechnen, dass nationale und regionale Gesundheitsbehörden, Berufsverbände
und private Anbieter von medizinischen Websites folgendes tun werden:
- Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites in einer Art
und Weise implementieren, die ihrer Website und den Empfängern zugute
kommt.
- Informationskampagnen starten, um Site-Entwickler und Bürger über
die Mindestqualitätsstandards für gesundheitsbezogene Websites zu informieren.
- Das breite Spektrum von Gesundheitsinformationen nutzen, das in der
Europäischen Union angeboten wird und diese Informationen zum Nutzen
der Bürger zu lokalisieren
(Übersetzung und kulturelle Adaptation).
- Auf europäischer Ebene Informationen und Erfahrungen darüber austauschen,
wie Qualitätsstandards implementiert werden.
Im Rahmen der Aktivitäten der Informationsgesellschaft und als Teil der
Implementierung des Programms der Europäischen Union zum Gesundheitswesen
wird es Überlegungen dazu geben, welche Möglichkeiten es gibt, mit den
eEuropa-Plänen gemeinsame Aktionen zu entwickeln und durchzuführen, um
den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen zum
Gesundheitswesen im Internet zu verbessern. Außerdem wird es Überlegungen
geben, wie ein System wiedererkennbarer Zulassungssiegel für Internet-Sites
auf Gemeinschaftsebene
eingerichtet werden kann.
GLOSSAR:
DEFINITIONEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN IN DEN QUALITÄTSKRITERIEN VERWENDETEN
BEGRIFFEN
Zugreifbarkeit
Es sollte nicht nur sichergestellt werden, dass die Daten im Hinblick
auf die Definitionen des Website-Anbieters korrekt sind, sondern auch
darauf geachtet werden, dass der Inhalt einer Website auch für Menschen
mit Behinderungen zugänglich ist, seien es sensorische Defizite oder Lernschwierigkeiten.
In der Mitteilung: eEuropa 2002: "Accessibility of Public Websites and
their Content" (COM (2001) 529fin vom 25. September 2001) (Zugreifbarkeit
auf öffentliche Websites und ihre Inhalte) wurden Richtlinien dafür
aufgestellt, die Websites und ihre Inhalte allen Benutzern verfügbar gemacht
werden können.
Verantwortlichkeit
Verantwortlichkeit für eine Website wird als ein System definiert, in
dem eine bestimmte Person oder Personen verpflichtet sind, die von Benutzern
gestellten Fragen und Themen in
einer vertretbaren Frist zu beantworten. In einer kleinen Organisation
kann dies eine Person sein, die mehrere Aufgaben ausübt. Wenn möglich
sollten einfach anwendbare Tools verwendet werden, mit denen Feedback
zu einer Site gegeben werden kann.
Referenzen
Werden von einer Person oder Organisation Informationen zum Beruf gegeben,
z. B. Arzt, Krankenschwester, Hebamme oder andere Gesundheitsberufe, muss
in der Site deutlich
angegeben werden, um welche Qualifikation es sich handelt und wo und
wann sie erworben wurde. Wenn möglich sollten Links zu der Organisation
angegeben werden, bei der die Qualifikation erworben wurde.
Finanzierung
Dieser Begriff umfasst im Sinne der Leitlinien jede finanzielle, materielle
oder vergleichbare Unterstützung, die von Organisationen oder Einzelnen
für die Erstellung oder Pflege der
Website geleistet wird.
Interoperabilität
Interoperabilität ist in der Richtlinie 91/ 250/ EG [16]
definiert als "funktionelle Verbindung und Interaktion" und ist die "Fähigkeit,
Informationen auszutauschen und die ausgetauschten Informationen jeweils
verwenden zu können". Hinsichtlich web-gestützter Gesundheitsdienste bezeichnet
Interoperabilität die Möglichkeit von zwei oder mehr Systemen, eine Verbindung
einzugehen und miteinander zu interagieren.
16. Ratsrichtlinie
91/ 250/ EWG vom 14. Mai 1991 zum gesetzlichen Schutz von Computerprogrammen,
OJ L 122, 17.5.1991, S. 42-46
Persönliche Daten
Der Begriff wird in den Leitlinien im Sinne der Richtlinie
95/ 46/ EG zum Datenschutz verwendet und bezieht sich auf alle
Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare
natürliche Person. Eine bestimmbare Person kann direkt oder indirekt
identifiziert werden,
insbesondere mithilfe einer Identifizierungsnummer oder einem oder mehreren
Merkmalen ihrer physischen, physiologischen, geistigen, wirtschaftlichen,
kulturellen oder sozialen
Identität.
Aus oben stehender Übersicht geht hervor, dass persönliche Daten, die
im Verlauf einer eHealth-Interaktion zwischen einem Patienten und einem
Anbieter von Informationen zum
Gesundheitswesen oder zwischen solchen Anbietern ausgetauscht werden,
den Bestimmungen der Richtlinien zum Datenschutz entsprechen müssen.
Verarbeitung persönlicher Daten
Der Begriff wird in den Leitlinien im Sinne der Richtlinie 95/ 46/ EG
verwendet als "Vorgang oder Reihe von Vorgängen, die an persönlichen Daten
vorgenommen werden, sei es mit automatischen Mitteln oder nicht, wie die
Erhebung, Aufzeichnung, Strukturierung, Speicherung, Adaptierung oder
die Änderung, das Abrufen, Lesen, Verwenden, Veröffentlichen durch Übertragung,
Verbreitung oder anderweitige Verfügbarmachung, die Abgleichung oder Zusammenstellung,
Sperrung, Löschung oder Zerstörung".
ANHANG
1
TEILNEHMER DER ARBEITSGRUPPE UND DER BERATUNGEN ZU QUALITÄTSKRITERIEN
FÜR GESUNDHEITSBEZOGENE WEBSITES
Vertreter von Ministerien der Regierungen von Mitgliedstaaten,
regionalen Vertretungen und ständigen EU-Vertretungen
| Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen |
A |
Gesundheitsministerium |
IT |
| Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt |
BE |
Direction de la Santé |
LU |
| Ständige Vertretung von Deutschland |
BE |
Gesundheitsbehörde von Norwegen |
Nor |
| Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt |
BE |
Ministério de Saúde – Instituto de Gestaõ Informática
e Financeira da Saúde |
PT |
| Wales European Centre |
BE |
Systems Unit – Department of Health and Children |
IE |
| Ständige Vertretung von Griechenland |
BE |
Ministério de Saúde -Secretaria Geral de Saúde |
PT |
| Ständige Vertretung von Dänemark |
BE |
Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport |
NL |
| Gesundheitsministerium |
DK |
Ministerium für Gesundheit und Soziales |
Sw |
| Ministerium für Soziales und Gesundheit |
Fin |
Nationale Behörde für Gesundheit und Wohlfahrt |
SW |
|
Ministerium für Solidarität und Beschäftigung
|
FR |
Department of Health |
UK |
Vertreter aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden
| AVENTIS |
BE |
Cap Gemini Ernst & Young Belgium N. V./
S. A. |
BE |
| K. E. L. |
BE |
Globalink |
FR |
| Adamson-BSMG Worldwide |
BE |
Infomedica |
SW |
| Cap Gemini Ernst & Young Belgium N. V./
S. A. |
BE |
Diagnostics Consultancy |
NL |
| Baxter SA |
BE |
FARON |
NL |
| Association of British Healthcare Industries
– ABHI |
UK |
Iqmed – International Healthcare Consultants
|
DE |
| Basil Strategies & IHC |
FR |
European Medical Devices Organisation |
BE |
Vertreter aus Forschung und Wissenschaft
| University of Keele -representing TEAC-Health
Project |
UK |
De Montford University |
UK |
| Centre recherche Informatique et Droit |
BE |
Nottingham University-representing OMNI / BIOME |
UK |
| Universität Heidelberg – Projekt MedCERTAIN |
DE |
University of Oxford |
UK |
| University of Coimbra / VA-IEETA |
PT |
|
|
Vertreter von regierungsunabhängigen Organisationen,
Internationalen Organisationen und speziellen Interessengruppen
| Standing Committee of European
Doctors |
BE |
AFGIS (Agency for standards in
Health IT) |
DE |
| BEUC (Verbraucherverbände) |
BE |
Norwegian Centre for Telemedicine |
Nor |
| European Public Health Alliance
|
BE |
European Health Telematics Observatory
(EHTO) |
PT |
| European Network of Health Promotion
Agencies |
BE |
World Health Organization |
CH |
| European Consumers Organisation
|
BE |
Health On Net Foundation (HON)
|
CH |
| PGEU/ GPUE ( Pharmazeuten) |
BE |
National Patients Consumers Federation
(NPCF) |
NL |
| European Health Telematics Association
(EHTEL) |
BE |
TNO Prevention and Health |
NL |
| CEN/ ISSS (Normen) |
BE |
Inspectorate for Health |
NL |
| Association Internationale de la
Mutualité |
BE |
British Medical Association |
UK |
| FINOHTA/ STAKES (nationale Forschungsbehörde)
|
Fin |
Internet HealthCare Coalition |
UK |
| Deutsches Krebsforschungszentrum
|
DE |
American Accreditation HealthCare
Commission (URAC) |
USA |
|