Operationelle Definition für Prinzip 5 – Entschuldbarkeit
Alle Informationen über den Nutzen oder der günstigen und ungünstigen Wirkungen einer spezifischen Behandlung, eines kommerziellen Produktes oder eines Dienstes, werden nur mit allen Vorkehrungen, die unter dem vierten Prinzip beschrieben werden, gegeben.
Der Redakteur muss alle möglichen Angaben über die Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit eines bestimmten kommerziellen Produktes oder einer Behandlung rechtfertigen. Alle Angaben werden durch ausgewogene Informationen wie alternative (generische) Behandlungen unterstützt, es sei denn der Zweck der Website ist es, die kommerzielle Plattform eines bestimmten Produktes zu sein.
Eine pharmazeutische Firma z. B. veröffentlicht eine Website, die nur ihre Produkte empfiehlt. Wenn eine Aussage diesbezüglich besteht "das ist die Website des Produktes XYZ", dann ist das Erwähnen konkurrierender/generischer Produkte nicht notwendig. Wenn eine Firma dazu keine Aussage abgibt, dann muss sie konkurrierende/generische Informationen zur Verfügung stellen.
Wesentliche Punkte: